Ihr Recht auf Auskunft

Ihre Daten. Ihr Recht. Jetzt Auskunft holen.

Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO bei über 300 bekannten Unternehmen in Deutschland – von Banken und Versicherungen über Online-Dienste, Handel und Telekommunikation bis zu Energieversorgern, Gesundheit und Wohnen. Digital beantragt, von uns in Ihrem Namen übermittelt.

über 300 Unternehmen wählbarAntrag in unter 2 MinutenSSL-verschlüsselte Übertragung

Bei welchem Unternehmen möchten Sie Ihre Daten anfordern?

Suchen oder filtern Sie nach Kategorie. Wir prüfen Ihre Angaben und übermitteln den Antrag nach Art. 15 DSGVO in Ihrem Namen. Servicegebühr einmalig 39,00 € inkl. MwSt., kein Abo.

Über 300 Unternehmen aus Finanzwesen, Telekommunikation, Energie, Handel, Mobilität, Online-Diensten, Gesundheit und Wohnen – alle Unternehmen ansehen.

Daten-Check ist ein unabhängiger Antragsservice und selbst keine Auskunftei. Die Auskunft nach Art. 15 DSGVO ist bei den Unternehmen auch direkt unentgeltlich erhältlich.

Dienstleistungen aus
Deutschland
Sicherer Umgang mit
Ihren Daten
100% DSGVO
konform + diskret
Wichtige Fakten

Klar, transparent und in Ihrem Auftrag

Unabhängiger Antragsservice

Daten-Check ist ein unabhängiger Online-Antragsassistent und selbst keine Auskunftei, Bank oder Versicherung. Wir erstellen und übermitteln Ihre Anfrage nach Art. 15 DSGVO an das gewählte Unternehmen.

Ein Preis, keine Abos

Für die Aufbereitung und Übermittlung Ihres Antrags berechnen wir einmalig 39,00 € inkl. MwSt.ohne Abo und versteckte Gebühren. Die Auskunft selbst ist bei den Unternehmen direkt kostenlos erhältlich.

Ihr gesetzliches Recht

Art. 15 DSGVO gibt Ihnen Anspruch auf eine Kopie Ihrer gespeicherten Daten. Ihre Angaben übertragen wir per SSL-Verschlüsselung und behandeln sie vertraulich.

In 3 Schritten

So funktioniert's: Ihre Datenauskunft in drei Schritten

1

Unternehmen wählen & Antrag ausfüllen

Wählen Sie das gewünschte Unternehmen und geben Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum ein. Wir prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit, damit sie korrekt zugeordnet werden können. Der gesamte Prozess dauert weniger als zwei Minuten.

2

Antrag übermitteln

Nach Ihrer Bestellung kümmern wir uns um die Übermittlung Ihres Antrags an das gewählte Unternehmen. Sie müssen keine Formulare ausdrucken oder selbst versenden – wir übernehmen den gesamten Ablauf für Sie und dokumentieren die Antragstellung transparent. Eine Bestätigung erhalten Sie direkt per E-Mail.

3

Ihre Auskunft

Das Unternehmen bearbeitet Ihren Antrag und sendet Ihnen die Auskunft aus Datenschutzgründen in der Regel direkt per Post zu. So erhalten Sie einen Nachweis der zu Ihnen gespeicherten Daten, den Sie z. B. für Wohnungsbewerbungen oder Vertragsabschlüsse verwenden können.

Gut zu haben

Wozu benötigt man eine Datenauskunft?

Wohnungssuche

Vermieter verlangen oft eine aktuelle Bonitätsauskunft, um die Bonität des Mietinteressenten zu prüfen.

Kreditaufnahme

Banken und Sparkassen prüfen vor der Vergabe eines Kredits die Kreditwürdigkeit.

Leasing

Leasinggeber prüfen die Bonität, bevor ein Fahrzeug überlassen wird.

Handyvertrag

Mobilfunkanbieter und Internetprovider machen häufig eine Bonitätsprüfung, bevor sie einen Vertrag abschließen.

Ratenzahlung

Online-Shops oder Möbelhäuser holen oft eine Auskunft ein, wenn Kunden per Finanzierung zahlen möchten.

Kontoeröffnung

Manche Banken oder Direktbanken prüfen die Bonität, bevor ein Girokonto oder Kreditkartenvertrag eröffnet wird.

Verträge

Auch Energieversorger, Versicherungen oder Autovermieter prüfen Daten, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.

Eigene Kontrolle

Privatpersonen können ihre Auskunft nutzen, um die eigenen Einträge zu überprüfen und fehlerhafte Angaben ggf. korrigieren zu lassen.

Datenauskunft mit gespeicherten Einträgen wird geprüft
100 % Transparenz

Was steht in einer Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO?

Unternehmen aus nahezu allen Branchen – Auskunfteien, Banken, Versicherungen, Zahlungsdienste, Handel, Telekommunikation, Energie und Online-Dienste – speichern Daten zu Ihrer Person und Ihrer Zahlungszuverlässigkeit. Nach Art. 15 DSGVO haben Sie Anspruch auf eine Kopie dieser Daten. Eine Auskunft enthält in der Regel:

  • Personenbezogene DatenName, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Verträge & KontenGirokonten, Kreditkarten, Ratenkredite, Leasing- und Versicherungsverträge, Forderungen
  • Angaben zur Zuverlässigkeit der Zahlungz. B. Zahlungsstörungen, Informationen zu Insolvenzverfahren sowie Schuldnerverzeichniseinträge

Ihr Auskunftsrecht gilt gegenüber jedem Unternehmen, das Daten über Sie speichert.

Häufige Fragen

F.A.Q.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO und unseren Service. Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, steht Ihnen unser Support jederzeit gerne zur Verfügung.

Daten-Check unterstützt Sie als unabhängiger Online-Dienstleister bei der Beantragung Ihrer Datenauskunft gemäß Art. 15 DSGVO bei dem von Ihnen gewählten Unternehmen – etwa Auskunfteien, Banken, Versicherungen, Zahlungsdiensten, Telekommunikations- und Energieanbietern, Händlern, Online-Diensten oder Inkassounternehmen. Wir erfassen Ihre Angaben digital, prüfen diese auf Vollständigkeit und übermitteln Ihre Anfrage korrekt und sicher. Nach Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, Ihre Datenkopie auch kostenlos direkt bei dem jeweiligen Unternehmen zu beantragen. Unser kostenpflichtiger Service (einmalig 39,00 € inkl. MwSt.) richtet sich an Nutzer, die den Prozess bequem, strukturiert und ohne eigenen Aufwand abwickeln möchten. Wir sind selbst keine Auskunftei und kein offizieller Partner der genannten Unternehmen. Insbesondere haben wir keinen Einfluss auf die Bearbeitung, den Inhalt oder die Dauer der Auskunft.

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Antrag in unter zwei Minuten ausfüllen – wir übernehmen die Übermittlung. Einmalig 39,00 € inkl. MwSt., kein Abo.

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